Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1983

Geschäftszahl

83/03/0312

Rechtssatz

Die Maßnahmen der Organe der Straßenaufsicht nach Paragraph 5, Absatz 4, StVO stellen als solche keine Verfahrensschritte im Zuge eines den Regelungen des Allgemeinen Verfahrensgesetzes 1950 unterliegenden Verfahrens dar.