Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.02.1984

Geschäftszahl

83/03/0251

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0512/66 E 20. Juni 1966 RS 1

Stammrechtssatz

Aus dem positiven Alkotest allein kann ein Blutalkoholgehalt von mindestens 0,8 %o nicht abgleitet werden.