Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.1984

Geschäftszahl

83/03/0128

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1886/66 E 21. Februar 1969 VwSlg 7514 A/1969 RS 3

Stammrechtssatz

Ein Bescheid ist aus dem Titel seiner inhaltlichen Rechtswidrigkeit aufzuheben, wenn bei seiner Erlassung die Unzuständigkeit der Vorinstanz nicht wahrgenommen wurde (Gemeinderecht).