Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.1984

Geschäftszahl

83/03/0128

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0619/51 B 28. März 1952 RS 3

Stammrechtssatz

Die Gesetz (Rechts-)widrigkeit eines Bescheides kann nur im Spruch und nicht in der Begründung gelegen sein.