Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1983

Geschäftszahl

83/03/0089

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0652/65 E 28. April 1966 VwSlg 6912 A/1966 RS 7

Stammrechtssatz

Der Umstand, dass einem der Antragsteller im abgewickelten Verwaltungsverfahren Gleichschriften der ergangenen Bescheide zugestellt wurden, vermag die Parteistellung nicht zu begründen; Hinweis E 13.12.1929 A 504/29, VwSlg 15915 A/1929, daher auch keine Beschwerdeberechtigung).