Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1983

Geschäftszahl

83/03/0089

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1512/69 B 28. November 1969 RS 1

Stammrechtssatz

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes kann nur auf Abweisung der Beschwerde oder Aufhebung des Bescheides nicht aber auf dessen Abänderung lauten.