Verwaltungsgerichtshof
11.01.1984
83/03/0070
GRS wie 1942/57 E 3. November 1958 RS 2
Die Erklärung eines Beamten (hier: juristischer Konzeptsbeamter bei der PolDion Wien) sich für eine milde Bestrafung des Beschuldigten einsetzen zu wollen, stellt noch keinen Befangenheitsgrund iSd Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 4, AVG dar.