Verwaltungsgerichtshof
15.02.1984
83/03/0016
Die Nichterfüllung der Anleitung zur Abschussmeldung, dass der Bezirksverwaltungsbehörde zwei Ausfertigungen der Abschussmeldung zu übermitteln sind (im gegenständlichen Fall wurde nur eine Ausfertigung vorgelegt) stellt ein als Verwaltungsübertretung zu ahndendes Verhalten dar (Paragraph 7, Absatz 8, DV - vergleiche Anlage 6 hiezu).