Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1984

Geschäftszahl

83/02/0512

Rechtssatz

Die Aufforderung zur Vornahme einer Atemluftprobe gemäß Paragraph 5, Absatz 2, StVO kann in Form eines Befehles oder einer Fragestellung erfolgen (Hinweis E 17.2.1984, 81/02/0332).