Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.02.1984

Geschäftszahl

83/02/0489

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/02/0321 E 19. Februar 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen darüber, ob und inwieweit bei Verstößen gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen die Angabe der Fahrtrichtung des Beschuldigten von Bedeutung sein kann.