Verwaltungsgerichtshof
03.02.1984
83/02/0489
GRS wie 81/02/0321 E 19. Februar 1982 RS 1
Ausführungen darüber, ob und inwieweit bei Verstößen gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen die Angabe der Fahrtrichtung des Beschuldigten von Bedeutung sein kann.