Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1984

Geschäftszahl

83/02/0392

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1833/72 E 12. April 1973 RS 1

Stammrechtssatz

Das Wort "sofort" im 2. Satz des Paragraph 4, Absatz 2, StVO ist im wörtlichen Sinn zu verstehen, d. h. der Verpflichtete hat so rasch als möglich die Verständigung vorzunehmen.