Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1984

Geschäftszahl

83/02/0392

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0423/64 E 18. Juni 1964 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn bei einem Verkehrsunfall eine Person auch nur leicht verletzt worden ist, ist die sofortige Verständigung der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle erforderlich.