Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1983

Geschäftszahl

83/02/0253

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/02/0281 E 18. März 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Die Angabe der Tatzeit, der Bfr habe "in der Zeit von ... bis

..... den PKW abgestellt ... und .... zuvor" ein Verkehrszeichen

nicht beachtet, entspricht nicht dem Erfordernis des Paragraph 44 a, Litera a, VStG 1950.