Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.03.1984

Geschäftszahl

83/02/0241

Rechtssatz

Ausführungen über die grundsätzliche Unbeachtlichkeit des Zeitablaufes zwischen Unfall und amtsärztlicher Untersuchung (Hinweis E 20.1.1984, 82/02/0199).