Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1983

Geschäftszahl

83/02/0233

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1779/73 E 6. November 1974 RS 3

Stammrechtssatz

Allgemein gehaltene Behauptungen sind nicht geeignet, den Entlastungsbeweis für mangelndes Verschulden an einer angelasteten Verwaltungsübertretung als erbracht anzusehen.