Verwaltungsgerichtshof
28.10.1983
83/02/0233
GRS wie 1779/73 E 6. November 1974 RS 3
Allgemein gehaltene Behauptungen sind nicht geeignet, den Entlastungsbeweis für mangelndes Verschulden an einer angelasteten Verwaltungsübertretung als erbracht anzusehen.