Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1983

Geschäftszahl

83/02/0233

Rechtssatz

Bei Übertretung des Paragraph 52, Ziffer 2 und des Paragraph 52, Ziffer 15, StVO durch eine strafbare Handlung hat die Behörde zu prüfen, ob die dem Beschuldigten angelasteten bei den Übertretungen zwei verschiedene Tatbilder darstellen, die einander nicht ausschließen, weil jedes für sich allein und beide gleichzeitig verwirklicht werden können -

Idealkonkurrenz (Hinweis E 30.6.1977, 1049/76, VwSlg 9366 A/1977).