Verwaltungsgerichtshof
28.10.1983
83/02/0233
Bei Übertretung des Paragraph 52, Ziffer 2 und des Paragraph 52, Ziffer 15, StVO durch eine strafbare Handlung hat die Behörde zu prüfen, ob die dem Beschuldigten angelasteten bei den Übertretungen zwei verschiedene Tatbilder darstellen, die einander nicht ausschließen, weil jedes für sich allein und beide gleichzeitig verwirklicht werden können -
Idealkonkurrenz (Hinweis E 30.6.1977, 1049/76, VwSlg 9366 A/1977).