Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.1983

Geschäftszahl

83/02/0200

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1049/76 E 30. Juni 1977 VwSlg 9366 A/1977 RS 2

Stammrechtssatz

Das Aufstellein eines Fahrzeuges nicht parallel zum Fahrbahnrand (Paragraph 23, Absatz 2,) und das Halten in einem beschilderten Halteverbot (Paragraph 24, Absatz eins, Litera a,) stellen zwei verschiedene Tatbilder dar, die einander nicht ausschließen, weil jedes für sich allein und beide gleichzeitig verwirklicht werden können.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1983:1983020200.X03