Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.09.1983

Geschäftszahl

83/02/0163

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2780/55 E 4. Februar 1958 VwSlg 4549 A/1958 RS 3

Stammrechtssatz

Die Umschreibung der im Spruch eines Straferkenntnisses als erwiesen angenommenen Tat kann hinsichtlich der einzelnen Sachverhaltselemente (Ort der Begehung) nicht durch die Begründung des (Berufungs)Bescheides ergänzt werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1983:1983020163.X03