Verwaltungsgerichtshof
13.01.1984
83/02/0124
GRS wie 0326/49 E 27. Oktober 1950 VwSlg 1718 A/1950 RS 3
Die ehemaligen österreichischen Bundesbediensteten haben bei der Entscheidung über ihre Übernahme in einen neuen Personalstand Anspruch auf rechtliches Gehör.