Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.01.1984

Geschäftszahl

83/02/0124

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0326/49 E 27. Oktober 1950 VwSlg 1718 A/1950 RS 3

Stammrechtssatz

Die ehemaligen österreichischen Bundesbediensteten haben bei der Entscheidung über ihre Übernahme in einen neuen Personalstand Anspruch auf rechtliches Gehör.