Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.01.1984

Geschäftszahl

83/02/0124

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2236/55 B 20. Jänner 1959 RS 2

Stammrechtssatz

Hinweis darauf, dass dem Ziviltechnikergesetz rückwirkende Kraft nicht zukommt, somit vor Inkrafttreten dieses Gesetzes, die Betrauung eines Architekten als Substitut für einen Architekten, dem befristet die Befugnis zur Berufsausübung entzogen war, gesetzlich nicht vorgesehen war.