Verwaltungsgerichtshof
13.01.1984
83/02/0124
GRS wie 2236/55 B 20. Jänner 1959 RS 2
Hinweis darauf, dass dem Ziviltechnikergesetz rückwirkende Kraft nicht zukommt, somit vor Inkrafttreten dieses Gesetzes, die Betrauung eines Architekten als Substitut für einen Architekten, dem befristet die Befugnis zur Berufsausübung entzogen war, gesetzlich nicht vorgesehen war.