Verwaltungsgerichtshof
16.12.1983
83/02/0096
Die Aufforderung nach vorgenommener positiver Atemluftprobe "zur amtsärztlichen Untersuchung" ist ausreichend, ohne dass hinzugefügt werden müsste, dass diese, "zwecks Feststellung des Grades der Alkoholbeeinträchtigung" zu erfolgen habe.