Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1983

Geschäftszahl

83/02/0072

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1497/67 E 17. April 1969 RS 2

Stammrechtssatz

Wird ein vor dem VwGH angefochtener Bescheid nach Erhebung der Beschwerde von der belangten Behörde berichtigt, dieser Berichtigungsbescheid vom Bfr aber unangefochten gelassen, so hat der VwGH den berichtigten Bescheid seiner Überprüfung zugrunde zu legen.