Verwaltungsgerichtshof
18.11.1983
83/02/0044
GRS wie 0391/76 E 18. Jänner 1977 VwSlg 9222 A/1977 RS 1
Paragraph 66, Absatz 4, AVG 1950 berechtigt die Berufungsbehörde nicht zur Auswechslung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat, wohl aber dazu, die Straftat auf der Grundlage der unbedenklichen Sachverhaltsannahme der Behörde erster Instanz näher zu umschreiben.