Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1984

Geschäftszahl

83/01/0521

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0134/75 E 12. Juni 1975 RS 2

Stammrechtssatz

Der Ersatz von Barauslagen (hier für die Herstellung von Fotokopien) ist im Pauschalbetrag für den Schriftsatzaufwand enthalten.

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1985/9, S 494;