Verwaltungsgerichtshof
10.10.1984
83/01/0513
GRS wie 0150/74 E 3. Dezember 1974 VwSlg 8718 A/1974 RS 2
Ist eine im Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer eins bis 3 WaffG aufgezählte Tatsache gegeben, so ist die Annahme der Verläßlichkeit nicht mehr gerechtfertigt.