Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.10.1984

Geschäftszahl

83/01/0513

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0150/74 E 3. Dezember 1974 VwSlg 8718 A/1974 RS 2

Stammrechtssatz

Ist eine im Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer eins bis 3 WaffG aufgezählte Tatsache gegeben, so ist die Annahme der Verläßlichkeit nicht mehr gerechtfertigt.