Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.05.1985

Geschäftszahl

83/01/0480

Rechtssatz

Die Vollstreckungsbehörde ist nicht berechtigt, im Wege einer "nachfolgenden Kontrolle" Rechtswidrigkeiten in vollstreckbaren Bescheiden durch teilweisen Nichtvollzug zu beseitigen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1985:1983010480.X01