Verwaltungsgerichtshof
22.05.1985
83/01/0480
Die Vollstreckungsbehörde ist nicht berechtigt, im Wege einer "nachfolgenden Kontrolle" Rechtswidrigkeiten in vollstreckbaren Bescheiden durch teilweisen Nichtvollzug zu beseitigen.
ECLI:AT:VWGH:1985:1983010480.X01