Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1984

Geschäftszahl

83/01/0407

Rechtssatz

Im Verfahren nach Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 15, MietrechtsG bleibt für eine Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer für den Bauplatz rechtskräftig erteilten Baubewilligung oder des maßgebenden Flächenwidmungsplanes und Bebauungsplanes kein Raum.