Verwaltungsgerichtshof
20.12.1984
83/01/0407
Im Verfahren nach Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 15, MietrechtsG bleibt für eine Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer für den Bauplatz rechtskräftig erteilten Baubewilligung oder des maßgebenden Flächenwidmungsplanes und Bebauungsplanes kein Raum.