Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.04.1985

Geschäftszahl

83/01/0315

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/01/0314 E 17. April 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Die Annahme, in jedem Hauhalt falle im Laufe der Zeit unverwertbarer Müll an, reicht für sich allein nicht zu einer die Strafbarkeit auslösenden Feststellung aus, dass innerhalb eines in der Vergangenheit liegenden Tatzeitraumes tatsächlich abfuhrpflichtiger Müll angefallen ist (Hinweis E 13.11.1979, 2343/78).