Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.1983

Geschäftszahl

83/01/0251

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1773/77 E 20. Dezember 1977 VwSlg 9467 A/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Das Tatbild der Übertretung nach Paragraph 40, Absatz 2, PaßG ist dann erfüllt, wenn ein Fremder sich im Bundesgebiet aufhält, ohne im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Paßersatzes zu sein.