Verwaltungsgerichtshof
12.10.1983
83/01/0251
GRS wie 1773/77 E 20. Dezember 1977 VwSlg 9467 A/1977 RS 1
Das Tatbild der Übertretung nach Paragraph 40, Absatz 2, PaßG ist dann erfüllt, wenn ein Fremder sich im Bundesgebiet aufhält, ohne im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Paßersatzes zu sein.