Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.06.1983

Geschäftszahl

83/01/0227

Rechtssatz

Ausführungen über die gesetzlichen Voraussetzungen für das Vorliegen der Ausnahme der Benützung von Waffen im Grunde des Paragraph 32, WaffenG 1967.