Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.1983

Geschäftszahl

83/01/0099

Rechtssatz

Ein Hinweis eines Berufungswerbers in der Berufung gegen den Bescheid der Behörde erster Instanz, die Behörde habe unzureichende Informationen über Ausnahmen von der Anschlusspflicht gegeben, kann nicht als Antrag gemäß Paragraph 6, Absatz 2, MüllG 1980 gewertet werden.