Verwaltungsgerichtshof
04.05.1983
83/01/0083
GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1977 RS 3
Die Rechtskraftfähigkeit der Erledigung ist kein neben der normativen Natur derselben selbständig anzuführendes Merkmal eines Bescheides, weil die Rechtskraftfähigkeit nicht Ursache, sondern Folge der normativen Natur der Erledigung ist.