Verwaltungsgerichtshof
04.05.1983
83/01/0031
GRS wie 1055/76 E 22. Juni 1976 VwSlg 9094 A/1976 RS 2
Bei der Beurteilung, ob Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß mit den Waffen unvorsichtig und unsachgemäß umgegangen und sie nicht sorgfältig verwahrt würden, ist ein strenger Maßstab anzulegen.