Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1982

Geschäftszahl

82/16/0103

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0055/80 E 1. Juli 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Den Rechtsanwalt trifft bezüglich der Fristeneintragung bei Anwendung eines neuen Gesetzes (hier: IESG 1977) zumindest in der ersten Zeit eine überhöhte Überwachungspflicht.