Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.1983

Geschäftszahl

82/14/0198

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0980/51 E 25. September 1951 VwSlg 2241 A/1951 RS 1

Stammrechtssatz

Das Recht der freien Beweiswürdigung enthebt die Behörde weder der Ermittlungspflicht noch der Begründungspflicht.