Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.1983

Geschäftszahl

82/14/0198

Rechtssatz

Eine dem Gesetz entsprechende Bescheidbegründung muß zu widersprechenden Beweisergebnissen im einzelnen Stellung nehmen und schlüssig darlegen, was die Behörde veranlaßt hat, dem einen Beweismittel mehr Vertrauen entgegenzubringen als dem anderen (Hinweis: Reeger-Stoll, Kommentar 1966, S 335).