Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1982

Geschäftszahl

82/14/0036

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0851/76 E 11. Mai 1976 VwSlg 4970 F/1976; RS 2

Stammrechtssatz

Wird ein Bescheid aus mehreren Gründen durch die Oberbehörde aufgehoben, so ist der Aufhebungsbescheid nicht rechtswidrig, wenn er sich nur in einem Aufhebungsgrund als berechtigt erweist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1982:1982140036.X02