Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1982

Geschäftszahl

82/14/0036

Rechtssatz

Die Verpflichtung auf Gewährung von Parteiengehör vor einer Aufhebung durch die Oberbehörde nach Paragraph 299, BAO besteht nur, wenn ein neuer Sachverhalt angenommen oder neue Beweise aufgenommen wurden (Hinweis E 25.3.1981, 747/79 und E 29.9.1982, 82/13/0127).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1982:1982140036.X01