Dem Unterschied in der Formulierung des § 33 Abs 1 DP und des § 56 Abs 2 BDG 1979 kommt keine ausschlaggebende Bedeutung zu (Hinweis E 31.1.1983, 82/12/0098).Dem Unterschied in der Formulierung des Paragraph 33, Absatz eins, DP und des Paragraph 56, Absatz 2, BDG 1979 kommt keine ausschlaggebende Bedeutung zu (Hinweis E 31.1.1983, 82/12/0098).