Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.1983

Geschäftszahl

82/12/0156

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/09/0046 E 20. Oktober 1982 VwSlg 10864 A/1982 RS 2

Stammrechtssatz

Die Worte im Paragraph 43, Absatz 2, BDG 1979 "in seinem gesamten Verhalten" lassen den Schluss zu, dass hiedurch nicht nur das Verhalten im Dienst gemeint ist, sondern auch außerdienstliches Verhalten, wenn Rückwirkungen auf den Dienst entstehen.