Verwaltungsgerichtshof
14.11.1983
82/12/0156
GRS wie 82/12/0089 E 17. Jänner 1983 VwSlg 10945 A/1983 RS 4
Um die Ausübung einer bestimmten Nebenbeschäftigung durch einen Beamten als unzulässig erscheinen zu lassen, genügt bereits das Vorliegen einer der drei im Paragraph 56, Absatz 2, BDG 1979 angeführten Voraussetzungen.