Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.10.1983

Geschäftszahl

82/12/0127

Rechtssatz

In der Frage des Übergenusses kann nicht ausschlaggebend sein der Inhalt einer dem Bfr erteilten Auskunft oder Zusicherung "für den Weiterbezug nicht gehaltener Stunden" (Hinweis E 7.11.1979, 1857/79).