Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1982

Geschäftszahl

82/12/0045

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1023/80 E 15. Juni 1980 VwSlg 10486 A/1980 RS 4

Stammrechtssatz

Eine Vertretertätigkeit, zumindest solange sie die üblichen (von dem die Vertretung leistenden Beamten ja auch seinerseits für sich in Anspruch genommen) Zeiträume von Urlauben und nicht übermäßig langen Krankenständen nicht überschreitet, hat bei der Beurteilung von Ansprüchen nach Paragraph 30 a, GehG 1956 außer Betracht zu bleiben (Hinweis E 16.5.1979, 0546/79).