Verwaltungsgerichtshof
28.06.1982
82/12/0003
GRS wie 0675/75 E 30. Oktober 1975 RS 2
Es kommt darauf an, ob ein Beamter einen Dienst versieht, der regelmäßig nur von Beamten einer höheren DKl erwartet werden kann, nicht darauf, ob der Dienst besondere Verantwortung oder ein hohes technisches oder wirtschaftliches Risiko mit sich bringt.