Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1983

Geschäftszahl

82/11/0373

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/57 E 16. April 1959 VwSlg 4941 A/1959 RS 2

Stammrechtssatz

Die Bestimmung des Artikel 131, Absatz eins, B-VG, dass nach Erschöpfung des Instanzenzuges Beschwerde an den VwGH erhoben werden kann, besagt nicht, dass nach Erschöpfung des ordentlichen Rechtsmittelzuges der Bescheid der ersten Instanz Gegenstand der Beschwerde sein kann.