Verwaltungsgerichtshof
25.01.1983
82/11/0373
GRS wie 2003/57 E 16. April 1959 VwSlg 4941 A/1959 RS 2
Die Bestimmung des Artikel 131, Absatz eins, B-VG, dass nach Erschöpfung des Instanzenzuges Beschwerde an den VwGH erhoben werden kann, besagt nicht, dass nach Erschöpfung des ordentlichen Rechtsmittelzuges der Bescheid der ersten Instanz Gegenstand der Beschwerde sein kann.