Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1983

Geschäftszahl

82/11/0208

Rechtssatz

Es ist Sache der Behörde, die dem Gesetz nach bestehende Vermutung der Verkehrszuverlässigkeit aufgrund "erwiesener bestimmter Tatsachen und ihrer Wertung" zu widerlegen (Hinweis E 27.4.1979, 1489/78 und E 20.11.1981, 81/02/0173).