Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.05.1984

Geschäftszahl

82/11/0200

Rechtssatz

Ausführungen zur Verwerflichkeit einer bestimmten Tatsache iSd Paragraph 66, Absatz 2, Litera e, KFG an sich im Anschluss an das Erkenntnis vom 11.4.1984, 82/11/0178 (keine andere Beurteilung, wenn jemand in der Annahme, nicht mehr wegfahren zu müssen, Grippetabletten und Alkohol zu sich nimmt, dann verständigt wird, dass sein Vater im Sterben liegt, er daher mit einem Pkw ins Krankenhaus fährt und auf seinem Rückweg, zusätzlich infolge Unaufmerksamkeit, ein "Nachrangzeichen" übersieht und einen Verkehrsunfall verschuldet).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1984:1982110200.X01