Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1982

Geschäftszahl

82/11/0191

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2315/77 B 15. Dezember 1977 VwSlg 9461 A/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Ist Rechtsdurchsetzung im Wege des Antrages auf Erlassung eines Feststellungsbescheides zulässig, kann daneben nicht auch VwGH-Beschwerde nach Artikel 131, a B-VG erhoben werden.