Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.11.1982

Geschäftszahl

82/11/0144

Rechtssatz

Ausführungen darüber, dass es zulässig war, den in St. Wolfgang für die Vermietung von Elektrobooten geltenden ortsüblichen Preis durch Vergleich mit den hiefür an den anderen oberösterr. Salzkammergutseen verlangten Preisen zu ermitteln (Begriff "Ort des Verkaufes"; in St. Wolfgang bestanden nur noch 3 Vergleichsbetriebe, die alle den gleichen Preis wie der Bfr verlangten.