Verwaltungsgerichtshof
09.11.1982
82/11/0144
Ausführungen darüber, dass es zulässig war, den in St. Wolfgang für die Vermietung von Elektrobooten geltenden ortsüblichen Preis durch Vergleich mit den hiefür an den anderen oberösterr. Salzkammergutseen verlangten Preisen zu ermitteln (Begriff "Ort des Verkaufes"; in St. Wolfgang bestanden nur noch 3 Vergleichsbetriebe, die alle den gleichen Preis wie der Bfr verlangten.