Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1986

Geschäftszahl

82/11/0129

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1086/70 E 17. Februar 1971 RS 1

Stammrechtssatz

Durch eine unzulässige Berufung wird der Eintritt der Rechtskraft des Bescheides nicht gehindert.